Hinweisgeber-Portal

21. August 2023

Gemeinsam gestalten wir eine bessere Zukunft

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) stellt die nationale Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie dar. Diese Richtlinie zielt darauf ab, Personen, die Verstöße gegen Unionsrecht melden, zu schützen. Über unsere Website können Sie ebenfalls Hinweise einreichen, um aktiv an der Aufdeckung von Straftaten und der Förderung positiver Veränderungen teilzunehmen. Ihre Hinweise gehen direkt an das Compliance-Controlling und nicht an das Lübecker Wachunternehmen. Ihre persönlichen Daten werden nicht weitergegeben oder gespeichert.

Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz und unser Hinweisgeberportal finden Sie hier.

Grünes Hinweisschild mit der Aufschrift „Bewacht durch: Lübecker Wachunternehmen“ an einem Bauzaun vor einem gelben Baufahrzeug.
Ein Mann mit Brille in dunkler Arbeitskleidung blickt in einer Leitstelle auf mehrere Computerbildschirme mit verschiedenen Datenanzeigen.
Eine Person in dunkler Dienstkleidung mit einem quadratischen Logo greift nach dem Griff einer weißen Haustür.
Ein Sicherheitsmitarbeiter in dunkler Uniform blickt bei Dämmerung auf ein beleuchtetes Autohaus und ein davor geparktes Einsatzfahrzeug.
Ein Sicherheitsmitarbeiter in dunkler Uniform geht auf einem gepflasterten Weg an einem Wohnhaus und einem beschrifteten Einsatzfahrzeug vorbei.
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